Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl für Veranstaltungen in der Staatlichen Weinbaudomäne Oppenheim beträgt - soweit nicht anders angegeben - 8 Personen. Sofern nicht anders angegeben, können maximal 70 Personen in der Domäne bewirtet werden. Bei einer größeren Personenanzahl sprechen Sie uns bitte an. Wir werden eine andere Lösung finden.
Die Preise enthalten die angegebenen Leistungen, Organisation und Moderation der Probe. Ihre Anfrage ist zunächst unverbindlich und wird erst mit der telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Termins und der Art der Probe wirksam. Änderungen der Personenanzahl sind bis zwei Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach berechnen wir Ihnen bei Minderbeteiligung die angemeldete Personenzahl. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Der Besteller haftet für den Gesamtbetrag.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen.
Die Veranstaltungspreisliste ist ab 1. Juli 2006 gültig. Frühere Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Oppenheim. Der Gerichtsstand ist Mainz.