![]() | ![]() Antibiotika-Monitoring - auch für Milchviehhalter! | ![]() |
![]() | ![]() Stand: 02/22/2024 | ![]() |
![]() | ![]() Das Bundesamt für Verbraucherschutz veröffentlichte am 15.02.2024 die halbjährliche Therapiehäufigkeit der Betriebe (bundesweit) aus 2023: Kennzahl 1: Median (ähnlich Mittelwert) ist Wert, unter dem 50% aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen Kennzahl 2: dritte Quartil (Wert unter dem 75% aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben. Außerdem ist aufgrund der Änderungen in diesem Jahr auch ein Vergleich mit Kennzahlen der Vorjahre unzulässig. Wo finde ich meine betriebliche Therapiehäufigkeit? Seit Anfang August kann jeder Betrieb halbjährlich seine betriebliche Therapiehäufigkeit über die TAM-Datenbank des HI-Tier unter dem Punkt „Therapiehäufigkeit, Kennzahlen, TAM-Vorgänge“ abrufen. Was ist zu tun? Betriebe, die die Kennzahl 1 überschreiten, müssen mit ihrem Tierarzt prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Es muss kein formeller Maßnahmenplan geschrieben werden, aber dokumentiert, dass die gemeinsame Überprüfung stattgefunden hat. Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, müssen bis zum 01. April 2024 gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt einen Maßnahmenplan erstellen und an ihr zuständiges Veterinäramt zu schicken. Quellen: Newsletter LKV RLP-Saar e.V.,09.23 Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Birgit Köppchen, DLR Eifel Stand: 02/2024 | ![]() |
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![]() | ![]() Birgit.Koeppchen@dlr.rlp.de www.DLR-Eifel.rlp.de | ![]() |
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