Basis EEG 2021 - Ergänzung Energiesicherungsgesetz

Stand: 09/07/2022
9. September 2022 - Energiesicherungsgesetz
Informationen nach BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) - Achtung: Nicht vom Bundestag verabschiedet:

- Bemessungsleistung soll ausgesetzt werden bis 30. April 2024. Das Inkrafttreten der dritten Novelle des Gesetzes ist noch unbekannt;
- Flexibilitätszuschlag reduziert sich in Folge der Mehrleistung;
- Flexprämie bleibt unverändert;

- ebenso soll Güllebonus ausgesetzt werden.



7. April 2022
Der neue Gesetzentwurf zum Osterpaket ist veröffentlicht > zum Original klicken Sie bitte hier.

Die Kerninhalte für ldw. BGA sind folgende:

das Ausbauziel wird nicht erhöht;
Ausschreibung ab 2026 nur noch einmal pro Jahr > im Gegenzug wird die Frist zwischen Zuschlag der Ausschreibung und Wechsel in die Vergütungsperiode II von 3 auf 5 Jahre verlängert;
das Ausschreibungsvolumen wird ab 2024 um 100 MW gesenkt auf 300 MW im Jahr 2026;
der Kleinanlagenzuschlag von 0,5 Cent/kWh für BGA bis max. 500 kW instl. Leistung entfällt für NeuBGA ab 2024;
die Degression für BestandsBGA wird von 1% auf 0,5%/a abgesenkt;
der Maisdeckel verringert sich ab der Ausschreibung 2024 auf 35Masse% und ab 2026 auf 30Masse%;
Pflicht zur Volleinspeisung entfällt in der Vergütungsperiode II;

Sonderfall Güllevergärung:
die Höchstbemessungsleistung (HBL) steigt von <99 kW auf 150 kW installierte Leistung mit HBL;
Im Gegenzug wird die Vergütung bei FestvergütungsBGA > 75 kW HBL von 22 Cent auf 19 Cent/kWh gesenkt;
Die Pflicht zur doppelten Überbauung entfallt, ebenso der Anspruch auf Flexzuschlag;
Kleegras ist mit bis zu 10% auf den Mindestanteil anrechenbar.

Das Gesetzt tritt nach jetzigem Stand am 01.01.2023 in Kraft.



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EEG 2021 – Änderungen und Neuheiten für landwirtschaftliche Biogasanlagen
Eine Zusammenfassung der Änderungen und Neuheiten für landwirtschaftliche Biogasanlagen können Sie in dem Fachartikel im Anhang nachlesen:
Artikel_EEG2021_Biogasanlagen.pdfArtikel_EEG2021_Biogasanlagen.pdf



EU-Kommission gibt EEG-Novelle frei (20.04.2021)

Die EU-Kommission hat die Anfang 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle beihilferechtlich genehmigt. Für eine Reihe von Teilregelungen fehlt aber noch die Bestätigung aus Brüssel.
Die Behörde habe festgestellt, dass die Beihilfen erforderlich seien, um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit Blick auf die Umweltziele Deutschlands weiter auszubauen, heißt es in einer Mitteilung. "Durch diese Maßnahme wird in Deutschland ein höherer Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden, was, wie im Grünen Deal angestrebt, eine weitere Verringerung der Treibhausgasemissionen ermöglicht", erklärte die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie verwies auf Änderungen im Gesetz, um die Beihilfen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb so gering wie möglich zu halten. Insgesamt bewertete die Behörde positive Folgen für die Umwelt durch den Erneuerbaren-Ausbau höher als mögliche Wettbewerbsverzerrungen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigte sich nach der Entscheidung aus Brüssel zufrieden. Sie schaffe Rechtssicherheit für die erforderlichen Investitionen in die Energie der Zukunft. "Ein zentrales Dossier der laufenden Legislatur haben wir damit erfolgreich zum Abschluss gebracht", so Altmaier. Einige Teile der EEG-Reform sind allerdings nicht Bestandteil der Genehmigung. Dies gilt etwa für die geplanten Südquoten für den Erneuerbaren-Ausbau, Regelungen für Gülle- und Altholzanlagen oder die nachträgliche Vergütungserhöhung für die Wasserkraft. Bei einigen Themen habe die EU-Kommission noch
vertieften Prüfbedarf angemeldet, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

Veröffentlichung der Ausschreibeergebnisse
Mit der Bestätigung aus Brüssel für große Teile der EEG-Novelle kann die Bundesnetzagentur nun aber die Ergebnisse aus den Ausschreibungen für Wind an Land von Februar sowie für Solarfreiflächen und Bioenergie aus dem März 2021 veröffentlichen. Dies hatte die Regulierungsbehörde bisher mit Hinweis auf die fehlende Genehmigung aus Brüssel unterlassen.


Quelle: nach www.energate-messenger.de
Die Pressemeldung der Europäischen Kommission finden Sie unter www.ec.europa.eu


Das EEG 2021 wurde am 17.12.2020 im Bundestag verabschiedet.

Viele Änderungen, vieles anders als erwartet und deswegen Folgendes in Kürze:
Vergütung:
  • Neuanlagen = 16,4 ct/kWh
  • Bestandsanlagen = 18,4 ct/kWh
  • Kleinanlagen (mit DV) = 22,12 ct/kWh
Bonus für bezuschlagte BGA <500 kW im Zeitraum 2021-2025 in Höhe von 0,5 ct/kWh.
Güllevergärung:Keine Beschränkung der Bemessungsleistung auf 75 kW.
Ab <100 kW installiert werden allerdings nur 50% Stromertrag vergütet.
Flexzuschlag:Neu-BGA <100 kW erhalten den gestiegenen Flexzuschlag in Höhe von 65 €/kW.
Achtung: Bei vorheriger Inanspruchnahme entsteht Doppelförderung in der zweiten Förderperiode und Flexzuschlag verringert sich.
Degression:Ab 1. Juli 2022 0,5 % Degression für Festvergütung, sonst 1%.
Anforderungen an
Flexibilisierung:
Flexdeckel ist aufgehoben.
Hier neue Qualitätsanforderung = BGA, die über mehr als ein BHKW verfügen, müssen an mind. 4000 Viertelstunden im Jahr mind. 85 % ihrer installierten Leistung abrufen (es werden also keine Altmeiler mehr geduldet).
Für neu bezuschlagte BGA wird nur noch die jenige Bemessungsleistung vergütet, die 45 % der installierten Leistung beträgt (vorher 50 %).
Für BGA der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung gesteht als Ausnahme der alte Satz 50 % weiter.
MaisdeckelMaximal 40 Masseprozent Mais und Getreidekorn dürfen eingesetzt werden.


Mehr lesen unter: www.energiezukunft.eu



Zur Historie in 2020 folgend:
29.09.2020:
WebSeminaren von C.A.R.M.E.N. e.V. zum EEG 2021:
Weiterleitung zu C.A.R.M.E.N e.V.



Mit Datum 23.09.2020
wurde im Bundeskabinett das EEG 2021 beschlossen.
Der Gesetzentwurf EEG 2021 ist nachzulesen unter: www.bmwi.de

Im Anhang zum Download eine Skizze von Rheinland-Pfalz zur sogenannten Südquote.
Hierbei geht es um die mögliche Zuschlagsmenge bei der Ausschreibung. Details folgen.

Suedquote_RLP_EEG2021.pdfSuedquote_RLP_EEG2021.pdf


Download:



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